strafregisterauszug

Ein Strafregisterauszug enthält Informationen zu Personen, die zu einer Strafe oder Maßregelung der Sicherung und Besserung verurteilt sind . Auch durch Gericht ergangene sogenannte Nebenstrafen wie das Entziehen des Führerscheins oder Nebenfolgen, die Verwarnung unter Strafvorbehalt oder ein Schuldspruch nach dem Jugendrecht sind im Strafregister vermerkt. Bei Strafen gegen Staatsbürger des eigenen Landes oder dort geborenen Mitbürgern mit Migrationshintergrund, werden diese nur im Falle von Ermittlungen der zuständigen Behörden im Ausland in den Strafregister aufgenommen.

Das Führungszeugnis

Der Strafregister ist ein Bundeszentralregister. Diesen kann nicht jeder einfach einsehen. Das schützenswerte Recht auf Selbstbestimmung im Umgang mit sensiblen Daten ermöglicht es nicht einmal selbst Betroffenen, umfassende Informationen über die Einträge zu ihrer Person einzufordern. Uneingeschränkten Zugriff haben lediglich Polizei, Justiz und mit Sicherheitsprüfungen beauftragte Stellen. Das Führungszeugnis beantragen Angestellte meist, wenn dies von behördlicher Seite oder seitens des Arbeitgebers eingefordert wird. Der Strafregisterauszug ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.

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Löschung von Einträgen

Nach fünf Jahren erscheinen im Strafregisterauszug Verurteilungen von weniger als 90 Tagessätzen nicht mehr. Auch Freiheitsstrafen ab einer Höhe von mehr als einem Vierteljahr werden nach fünf Jahren gelöscht, sofern sich die betreffende Person nichts weiter zu Schulden kommen lässt. Bei höher ausfallenden Strafen, weiteren Eintragungen oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung, bleibt der Eintrag zehn Jahre bestehen. Liegt eine Straftat nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs vor ( Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) und hat eine Verurteilung eine Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zur Folge, beträgt die Löschungsfrist 20 Jahre, in allen weiteren Fällen sind es 15 Jahre.

In vielen Berufen und unter bestimmten Umständen ist es obligatorisch, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Hier geht es um das Durchleuchten der Vorgeschichte neuer Mitarbeiter. Wer heutzutage auf Jobsuche oder auch auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, punktet mit der Vorlage dieses Dokuments gegenüber manchem Konkurrenten. Es empfiehlt sich daher, sich in den genannten Fällen vorab um die Ausstellung eines Auszugs aus dem Strafregister zu kümmern.