Im Norden Schleswig-Holsteins liegt eine der bekanntesten Städte Deutschlands, die kreisfreie Stadt Flensburg. Einmal bekannt durch das gute Bier, „Mann das Flenst“! Zum anderen durch den Fahreignungsregister wie dieser nun heute genannt wird.

Wusstest Du schon, dass durch ein Änderungsgesetz des Bundesministers für Verkehr vom 16. Juli 1957, die karteimäßige Erfassung von rechtskräftiger strafrechtlicher Entscheidung erlassen wurde. Auf der Grundlage dieses Erlasses nahm am 2. Januar 1958, dann dieses Gremium unter der Bezeichnung „Verkehrszentralregister“ seine Arbeit auf.

flensburg

Damals gab es noch nicht solche Ordnungswidrigkeiten, wie sie in der heutigen Zeit stattfinden. So wurde erst im Jahr 1968 das „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ geschaffen.

Das noch heute verwendete Punktsystem hatte seine Geburtsstunde im Jahre 1974 und mit dem Fortschreiten der Digitalisierung werden ab 1999 die Bußgeldentscheidungen digital abgespeichert. Am 1. Mai 2014 wurde das Punktesystem reformiert und auch der Namen vom Verkehrszentralregister in „Fahreignungsregister“ umbenannt.

Über Eintragungen im Fahreignungsregister

Die Eintragungen im Fahreignungsregister steigen bislang ständig an, was ja auch eine Aussage über stets steigende Delikte ist. So waren am 31. Dezember 2012 noch 9,4045 Millionen Personen erfasst, waren es am 1. Januar 2017 schon 10.099.895 eingetragene Personen, davon sind immerhin fas 75 % männliche.

Aber keine Angst, Eintragungen in diesem Register werden nach einer bestimmten Frist getilgt und wenn eine weitere abgelaufen ist, werden diese gelöscht. Hat eine Eintragung die Tilgungsreife erreicht, darf diese nur noch in Ausnahmefällen herangezogen werden. Solche Ausnahmen sind, bei Entscheidungen bei der Fahrerlaubnis auf Probe und beim Bewertungssystem zur Fahreignung.